Donnerstag, 13. April 2023

Verfassungsfeindliche Tendenzen bei REWE! Gericht zwingt Arbeitgeber zur Zahlung!


Nun ist es also so weit: Spuckte die Personalleiterin Kol noch große Töne auf der Betriebsversammlung in Eitting, so endete sie und weitere Arbeitgebervertreter jetzt erneut als Bettvorleger bei Gericht. Worum geht es? Streikende haben die Corona-Prämie von 200 Euro nicht erhalten und klagten vor dem Arbeitsgericht in Bamberg. Mit Erfolg! Das Gericht stellte fest, dass die Streikenden ihre Corona-Prämie von 200 Euro nur deshalb nicht erhalten haben, weil sie gestreikt haben. Das Arbeitsgericht verdonnerte den Arbeitgeber, die 200 Euro Corona mit Zinsen an die Betroffenen zu zahlen. 

Heute erhielten erste Kollegen die Überweisung vom Arbeitgeber. Warum nicht gleich so? Wenn es alles nicht so traurig wäre, könnte man über diesen Affenzirkus ja lachen. Aber halten wir fest: Kollegen wurde die Corona-Prämie nicht gezahlt, weil sie von ihrem Grundrecht auf Streik Gebrauch gemacht haben. Mit anderen Worten: Sie wurden benachteiligt, weil sie das Grundrecht aus dem Grundgesetz (unsere Verfassung) mit Leben füllten und wurden dafür vom Arbeitgeber bestraft. Wer, wie der Arbeitgeber bei REWE und einigen Betriebsräten, immer wieder Leute einschüchtert, die ihr Grundrecht wahrnehmen, darf sich nicht darüber wundern, wenn man sie als Verfassungsfeinde einstuft. Es ist genau das: Ein Angriff auf die Verfassung! Hat die Personalleiterin Kol am 13.03.23 in Eitting noch angekündigt, man wolle eine Nichtzualssungsbeschwerde gegen das Bamberger Urteil einlegen, hat man jetzt doch für die ersten Kollegen die ein Urteil bekamen, die Corona-Prämie mit Zinsen bezahlt. Vielleicht ist der Arbeitgeber auch einfach nur mit der Zulassungsbeschwerde gescheitert? Oder aber die Vollstreckung dieses Titels hat gefruchtet. 

Wir wissen es bislang noch nicht. Was wir aber wissen ist, dass der Arbeitgeber lieber sämtliche Gerichte beschäftigt, als freiwillig Beschäftigten die ihnen zustehenden Leistungen zu zahlen. 

Was zählt ist, dass die ersten Kollegen ihre Prämie mit über den ver.di Rechtschutz bekommen haben. Andere Kollegen warten noch auf die Zahlung, da die Verfahren vor unterschiedlichen Kammern beim Arbeitsgericht behandelt werden und noch Urteile in Bamberg ausstehen. Wenn der Arbeitgeber auch nur einen Funken Anstand im Leib hätte, würde er allen Betroffenen die ausstehende Prämie sofort bezahlen, sich entschuldigen und die Gerichte nicht noch weiter mit dieser Sache beschäftigten. 

Wir sehen auch an diesem Beispiel: Studierte Juristen bei REWE brechen zugunsten des Arbeitgebers immer wieder das Recht, schüchtern Beschäftigte ein und bekommen eine Klatsche vor dem Gericht. 

Mit ver.di an deiner Seite bekommst auch du, was dir zusteht: RECHT! Offenbar hat die Gewerkschaft auch deutlich bessere Juristen als REWE! Aber auch für die Mehrheit der Betriebstäte ist das eine schallende Ohrfeige: Waren es doch sie, die mit einer Betriebsvereinbarung zum Thema Corona Prämie es erst möglich gemacht haben, dass einige Beschäftigte keine Corona Prämie bekamen. Wer einen gewissen Zeitraum nicht im Betrieb war (krank, streiken etc.) wurde einfach von der Bezahlung ausgenommen. Natürlich hatte niemand die Absicht, Streikende zu benachteiligten (Vorsicht: Ironie)! Es sind die Betriebsräte, die auf dem Schoß des Arbeitgebers sitzen, alles durchwinken, was der Arbeitgeber haben möchte und nun durch die erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahlen fürchten müssen, bald nicht mehr dem Betriebsrat anzugehören. Da kann man nur sagen: Weg mit Schaden! Weg mit undemokratischen und arbeitgeberfreundlichen Betriebsräten!  

Es lohnt sich also für sein Recht zu kämpfen und sich nicht dem modernen Sklaventum von REWE einfach unterzuordnen. 

Jetzt Mitglied in ver.di werden und auf der Gewinnerseite stehen!



Freitag, 7. April 2023

Gericht urteilt: Betriebsratswahl unwirksam!

 

Arbeitsgericht in Köln urteilt: Betriebsratswahl bei REWE Süd 2 unwirksam! Ver.di gewinnt erneut einen Prozess. Wie viele verlorene Prozesse braucht REWE eigentlich noch?

Nein, es war kein Schachzug der Gewerkschaft ver.di gegen den Arbeitgeber REWE oder den Betriebsrat. Nein, es war auch nicht die Möglichkeit, über die Anfechtung der Betriebsratswahl Druck in der Tarifrunde zu erzeugen. Die Entscheidung über die Anfechtung der Betriebsratswahl wurde getroffen, da demokratische Grundsätze einer Wahl bei REWE Süd 2 mit Füßen getreten wurden. Wahlurnen, die einfach spazieren getragen wurden ohne versiegelt zu sein, ausländische Beschäftigte wurden nicht ausreichend über die Wahl informiert und für einen erlesenen Kreis Beschäftigter wurden Busse zur Verfügung gestellt, damit diese abstimmen dürfen.

Der Arbeitgeber hat immer wieder probiert, über Fristverschiebungen beim Gericht das Urteil in die Länge zu ziehen. Offenbar wussten auch sie schon, was es für ein Urteil geben wird. Jedenfalls hat das Arbeitsgericht Köln entschieden, dass die Betriebsratswahl aus dem Jahr 2022 unwirksam war. Auf die Urteilsbegründung müssen wir noch warten, es steht aber jetzt bereits fest, dass der Wahlvorstand massive Fehler im Wahlablauf gemacht hat. Diese Fehler können wesentlich dazu beigetragen, dass es zu einer Verschiebung des Wahlergebnisses kam. Unter dem Strich kann man sagen: Die Wahl war höchst undemokratisch und muss wiederholt werden. Auch dieses Urteil, neben vielen weiteren Urteilen zeigt, dass nicht ver.di auf dem Holzweg ist, sondern die Mehrheit des Betriebsrats und der Arbeitgeber bei REWE Süd 2.


Klickt hier und werdet ver.di Mitglied

ver.di  Blog Team


Donnerstag, 23. März 2023

30.000 Besucher und Klicks !

 

 

Unglaubliches Feedback wir bedanken uns schon bei 30.000 Klicks und die nächsten Blog Berichte stehen auch schon in der Pipline.

Bleibt aufrecht


ver.di 

Blog Team

Donnerstag, 16. März 2023

Wir fordern unseren Anteil !

 
 Tarifrunde im bayerischen 

genossenschaftlichen Großhandel


Wir sind es Wert!

Am 14.03.2023 haben in München die Mitglieder der bayerischen ver.di Tarifkommission für den bayerischen genossenschaftlichen Großhandel ihre Tarifforderung für das Jahr 2023 beschlossen. Wir fordern:

  • Tabellenwirksame Erhöhung für 2023 der Entgelte um 13%
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 250 €
  • Weiterhin gilt die Forderung für das Jahr 2021 für die Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,5% plus 45 €
  • Laufzeit muss bis 30. April 2024 sein
  • In einer gemeinsamen Initiative soll die Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrags erreicht werden





Gegen steigende Kosten wirken nur Tariferhöhungen

Die Arbeitgeber im bayerischen genossenschaftlichen Großhandel verweigern den Beschäftigten seit 2021 einen Tarifabschluss. Stattdessen nehmen sie bis heute Reallohnverluste in Kauf und bereichern sich auf Kosten der Beschäftigten. Dabei ist die aktuelle Inflationsrate von ca. 8,7% nur die halbe Wahrheit. So sind zum Beispiel Lebensmittel, Heizkosten und Kosten für Benzin und Diesel im hohen zweistelligen Bereich gestiegen. Um die enormen Belastungen wirksam für die Beschäftigten ausgleichen zu können, sind tabellenwirksame Tariferhöhungen von zentraler Bedeutung.


Jeder Euro zählt! Heute, morgen und in der Rente

Nur wenn es nachhaltige tarifliche Entgelterhöhungen gibt, kann man der wachsenden und drohenden Altersarmut den Kampf ansagen. Jeder Euro der in nachhaltige Tariferhöhungen fließt, ist für unser Rentensystem wichtig. Die Entgelterhöhungen, die wir jetzt erreichen, sind ein wichtiger Schritt, um in der Rente ein menschenwürdiges Leben zu haben.


Wir wollten wissen was Ihnen wichtig ist...

Nur 9% der Beschäftigten sagen, dass ihr Einkommen ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Von den Befragten sagen 89%, dass ihre jetziges Einkommen sie nicht vor Altersarmut in der Rente schützen wird. Dass die Bezahlung im Vergleich zur Arbeitsleistung nicht angemessen ist sagen 78% der Beschäftigten.


Mein Gehalt reicht nicht aus, um einen Lebensunterhalt ausreichend zu decken (inkl. sporadischer Anschaffungen, wie z.B. Kühlschrank, Waschmaschine)


Mit meinem derzeitigen Gehalt kann ich nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen (z.B. Kinobesuche, Freizeitaktivitäten mit Familie/Freunde, Kultur).




Ausgaben für mich oder meine Familie, wie z.B. Urlaub, ein Sportgerät, Geschenke kann ich mir mit meinem Gehalt kaum leisten.

Trifft voll und ganz zu

Trifft eher zu

Teils teils

Trifft eher nicht zu

Trifft überhaupt nicht zu

keine Antwort

Vielen Dank für die Unterstützung bei der Befragungsaktion.

Und jetzt sind Sie dran! Jetzt Mitglied werden und sollte es zu Aktionen kommen, dabei sein. 

Gemeinsam mehr erreichen!












Mittwoch, 15. März 2023

Betriebsversammlung Mehr Schein als Sein !

 



Wir können euch von der Betriebsversammlung vom 13.03.2023 bei REWE in Eitting berichten. Vorab können wir euch schon mitteilen wir hatten von Mikrofon abnehmen, verweisen von der Bühne bis zu Unwahrheiten des Arbeitgeber wieder alles dabei aber der Reihe nach.

Begonnen hat die Betriebsversammlung mit einer 30 Minütigen Verspätung, der Grund hierfür war schlicht einfach der große Ansturm auf die Versammlung, es wurde auch mal Zeit die Belegschaft in Eitting aufzuklären.

Die Versammlung begann schon gleich mal mit einer Unwahrheit des Betriesbratsvorsitzenden dieser behauptete dass die Versammlung auf Grund des Betriebsrat stattfand. Dieses wiesen wir sofort zurück denn die 3 Betriebsversammlungen in Eitting am 13.03.2023, Eching am 17.03.2023 und Buttenheim am 24.04.2023 basieren ganz allein auf den Antrag der Gewerkschaft ver.di.  

Wir konnten der Belegschaft die Ernsthaftigkeit der bevorstehenden Tarifverhandlung deutlich klar machen denn es geht in dieser Verhandlung um die Existenz jedem einzelnen unter der Berücksichtigung der Teuerungsrate in allen Lebenslagen.

Das Einzige was dem Arbeitgeber einfällt sind irgendwelche Sonderleistungen die zum Teil auch im Tarifvertrag verankert sind und mit dem anderen können die Kollegen ihre Miete, Strom und Benzin einfach nicht bezahlen.

Benachteiligungen durch Streikenden in Buttenheim wies der Arbeitgeber von sich und begründete es mit dubiosen Gründen und wählt erneut die Hinhalte Taktik.

Wie im Eingang berichtet, dass wir als Gewerkschaft natürlich Redezeit hatten aber dann in dem Tagesordnungspunkt am Ende mit Fragen und Antworten  uns auch nochmal zu Wort melden wollten und der Betriebsratvorsitzende das Wort und Mikrofon entziehen wollte, fragen wir uns warum tut man sowas? 

Wir stellten bzw. fragten nur, warum man sich als Betriebsrat in der Mehrheit nicht gegen Kündigungen ausspricht um die Kollegen zu schützen, jede Woche werden Leute rausgeschmissen und das Einzige was dem Betriebsrat einfällt ist, die Frist verstreichen zu lassen. Es wird nicht klar Stellung bezogen und lässt den  Arbeitgeber gewähren.

Urteile vom Arbeitsgericht werden keiner Beachtung geschenkt.

Durch mehrmals applaudieren der ganzen Belegschaft und sogar die Frage ob der Gewerkschaftssekretär doch per Handzeichen Abstimmung weitersprechen darf verweigerte der Betriebsrat ihm das Wort.

Liebe REWE schämt euch für euer Verhalten gegenüber den Beschäftigten.

Wir werden weiter aus den Betriebsversammlungen in Eching bei Penny und REWE in Buttenheim berichten. 

Bei Rückfragen meldet euch bei uns.

Es zeigt uns wieder, werdet Mitglied und klickt hier.



Dienstag, 7. März 2023

REWE pfeift auf Tarifvertrag !!!

Aktuelle Informationen 

zum Thema Arbeitszeit


Muss ich heimgehen, 

wenn REWE es will?


Liebe Kolleg*innen bei REWE, 

immer häufiger bekommen wir Hilferufe aus dem REWE Lager in Eitting und Buttenheim zum Thema Arbeitszeit.

Was ist passiert?

Es kommt immer öfters vor, dass die Abteilungsleiter oder Teamleiter einzelne Kolleg*innen oder ganze Abteilungen vorzeitig nach Hause schicken. Die Begründung ist, dass es keine Arbeit gibt und man deshalb nach Hause gehen muss und Minusstunden aufbauen soll.

Muss ich Minusstunden machen, wenn der Chef das will?

Wer nicht nach Hause gehen will, der kann in der Arbeit bleiben. Man muss das nur dem Abteilungsleiter sagen. Das heißt man muss seine Arbeitskraft anbieten.

Ich habe meine Arbeitskraft angeboten und soll trotzdem nach Hause gehen. Was ist dann?

Lass es Dir schriftlich geben, oder besser, nimm einen ver.di Betriebsrat Deines Vertrauens dazu. Wenn der Abteilungsleiter Dich dann nach Hause schickt, muss REWE Dich trotzdem für einen ganzen Tag Arbeitstag bezahlen. Das nennt sich dann Annahmeverzug.

Darf das REWE überhaupt?

Natürlich nicht! Wieder einmal hält sich REWE nicht an tarifvertraglichen Bestimmungen. Im Manteltarifvertrag gibt es für die Beschäftigten eine Schutzregelung bei flexiblen Arbeitszeiten. REWE muss 4 Wochen im Voraus sagen, wann man Dich nach Hause schicken will. 4 Wochen vorher ! Ganz klar verhält sich REWE tarifwidrig!

Warum macht der Betriebsrat nichts?

Ganz einfach. Weil die Mehrheit des Betriebsrats und vor allem der neue Vorsitzende des Betriebsrats das anscheinend ganz toll finden, dass das unternehmerisches Risiko der REWE auf die Beschäftigten abgewälzt wird. Nur die ver.di Betriebsräte wollten etwas dagegen unternehmen. Aber der Vorsitzende des Betriebsrats will nicht.

Was kann ich tun, wenn ich nicht früher nach Hause will?

Wende dich an einen ver.di Betriebsrat. Sie können Dir sagen was du machen musst.


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Freitag, 3. März 2023

Vollstreckungsbescheid gegen REWE !

 


Im letzten Post haben wir euch informiert über die, durch dem Streik Betroffenen, die zwangsweise versetzt worden sind. Uns ist zu Ohren gekommen dass REWE auch ein Urteil vom Arbeitsgericht keine Beachtung schenkt.

REWE wird jetzt aufgefordert die Kollegen in ihrer Funktion ab dem 06.03.2023 wieder einzuplanen. Und die fehlenden Zahlungen bis 24.03.2023 zu begleichen sonst wird ein Vollstreckungsbescheid gegen REWE erlassen.

Das Schreiben ist an Frau Elisabeth Promberger der neuen Geschäftsführerin der REWE Region Süd in Eching gerichtet. Wir hoffen dass Sie das Problem in den Griff bekommt.

Wir halten euch auf dem laufenden und werden hier bei Veränderung berichten.

Euer 

Verdi Blog TEAM

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