Ein wichtiger Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen. Im Verfahren Az. 5 Ca 648/25 wurde entschieden, dass die übertarifliche Funktionszulage in Höhe von 197,36 Euro nicht durch die Staplerprämie aus der Betriebsvereinbarung abgelöst werden kann.
Dieses Urteil ist ein starkes Signal für die Rechte der Beschäftigten und zeigt, dass sich gemeinsames Engagement lohnt.
Ein herzlicher Dank gilt ver.di, DGB, den Ver.di Betriebsräten sowie vor allem den tapferen Kolleginnen und Kollegen, die den Mut hatten, für ihre berechtigten Ansprüche einzustehen.
Dieser Erfolg ist ein Beweis dafür, dass Solidarität und Zusammenhalt zu konkreten Verbesserungen führen.
Gemeinsam sind wir stark – gemeinsam setzen wir unsere Rechte durch!

