Dienstag, 7. März 2023

REWE pfeift auf Tarifvertrag !!!

Aktuelle Informationen 

zum Thema Arbeitszeit


Muss ich heimgehen, 

wenn REWE es will?


Liebe Kolleg*innen bei REWE, 

immer häufiger bekommen wir Hilferufe aus dem REWE Lager in Eitting und Buttenheim zum Thema Arbeitszeit.

Was ist passiert?

Es kommt immer öfters vor, dass die Abteilungsleiter oder Teamleiter einzelne Kolleg*innen oder ganze Abteilungen vorzeitig nach Hause schicken. Die Begründung ist, dass es keine Arbeit gibt und man deshalb nach Hause gehen muss und Minusstunden aufbauen soll.

Muss ich Minusstunden machen, wenn der Chef das will?

Wer nicht nach Hause gehen will, der kann in der Arbeit bleiben. Man muss das nur dem Abteilungsleiter sagen. Das heißt man muss seine Arbeitskraft anbieten.

Ich habe meine Arbeitskraft angeboten und soll trotzdem nach Hause gehen. Was ist dann?

Lass es Dir schriftlich geben, oder besser, nimm einen ver.di Betriebsrat Deines Vertrauens dazu. Wenn der Abteilungsleiter Dich dann nach Hause schickt, muss REWE Dich trotzdem für einen ganzen Tag Arbeitstag bezahlen. Das nennt sich dann Annahmeverzug.

Darf das REWE überhaupt?

Natürlich nicht! Wieder einmal hält sich REWE nicht an tarifvertraglichen Bestimmungen. Im Manteltarifvertrag gibt es für die Beschäftigten eine Schutzregelung bei flexiblen Arbeitszeiten. REWE muss 4 Wochen im Voraus sagen, wann man Dich nach Hause schicken will. 4 Wochen vorher ! Ganz klar verhält sich REWE tarifwidrig!

Warum macht der Betriebsrat nichts?

Ganz einfach. Weil die Mehrheit des Betriebsrats und vor allem der neue Vorsitzende des Betriebsrats das anscheinend ganz toll finden, dass das unternehmerisches Risiko der REWE auf die Beschäftigten abgewälzt wird. Nur die ver.di Betriebsräte wollten etwas dagegen unternehmen. Aber der Vorsitzende des Betriebsrats will nicht.

Was kann ich tun, wenn ich nicht früher nach Hause will?

Wende dich an einen ver.di Betriebsrat. Sie können Dir sagen was du machen musst.


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Freitag, 3. März 2023

Vollstreckungsbescheid gegen REWE !

 


Im letzten Post haben wir euch informiert über die, durch dem Streik Betroffenen, die zwangsweise versetzt worden sind. Uns ist zu Ohren gekommen dass REWE auch ein Urteil vom Arbeitsgericht keine Beachtung schenkt.

REWE wird jetzt aufgefordert die Kollegen in ihrer Funktion ab dem 06.03.2023 wieder einzuplanen. Und die fehlenden Zahlungen bis 24.03.2023 zu begleichen sonst wird ein Vollstreckungsbescheid gegen REWE erlassen.

Das Schreiben ist an Frau Elisabeth Promberger der neuen Geschäftsführerin der REWE Region Süd in Eching gerichtet. Wir hoffen dass Sie das Problem in den Griff bekommt.

Wir halten euch auf dem laufenden und werden hier bei Veränderung berichten.

Euer 

Verdi Blog TEAM

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Donnerstag, 23. Februar 2023

Dumm ist der, der Dummes tut! Ist das ihr ernst Herr Souque?

REWE VERLIERT MAL WIEDER VOR DEM ARBEITSGERICHT!

Wie lange schaut der Vorstand noch zu?


Im letzten Jahr im Februar beschloss REWE einen Corona Bonus der im März 2022 ausgezahlt werden soll. REWE nutzte diesen Bonus um viele Gewerkschaftsmitglieder zu bestrafen und verweigerte diese Zahlung vielen Beschäftigten in Buttenheim. 

Am Rande sei erwähnt, dass gegen den Willen der ver.di Betriebsräte, der Betriebsrat mit REWE zusammen eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat.  Jetzt hatte es REWE Schwarz auf weiß:“ Wir dürfen den Corona Bonus als Bestrafung gegen Gewerkschafter einsetzen!“


Alles gut für die REWE Bosse? Mit Nichten. Es kam wie es immer kommen muss, wenn Menschen bei REWE die keine Ahnung haben, meinen sie sind im Recht.

Zusammen mit  ver.di haben die Betroffenen beim Arbeitsgericht in Bamberg REWE wegen ungerechtfertigter Benachteiligung verklagt. 

Das Arbeitsgericht kam zu einem Urteil. 

REWE muss die Corona Prämie einschließlich Zinsen für alle die geklagt haben bezahlen. Man darf Gewerkschafter die streiken nicht schlechter stellen. REWE ist nun verpflichtet diesen fehlenden Corona Bonus den Kollegen auszubezahlen, wobei der Arbeitgeber auch in diesem Fall die Niederlage nicht eingestehen will und hier in Revision gehen wollte, die aber der Richter nicht zuließ.

Wenn wir REWE Vorstand wären, würden wir mal die Besetzungen in den Personalabteilungen überprüfen.

Schon peinlich für REWE! Wir sind mal gespannt was der Vorstand am 30.4.2023 zusagen hat.  


In dem nächsten Fall wurden Kollegen ohne Zustimmung des Betriebsrates in eine neue Tätigkeit versetzt. Die Kollegen befanden sich in der Tätigkeit des Staplerfahrers. Ohne ersichtlichen Grund hat der Arbeitgeber eine Lohnkürzung vorgenommen und die Betroffenen wurden in die Kommissionierung versetzt. Dieses Vorgehen diente nur einem Zweck die Kollegen vom Streik abzuhalten.

Gegen diese Maßnahme zogen die Betroffenen vor das Arbeitsgericht in Bamberg. Aufgrund von keinerlei Rückendeckung der Mehrheit des Betriebsrates blieb den Kollegen keine andere Möglichkeit. Nur die ver.di Betriebsräte haben für die Kollegen gekämpft.  Das schriftliche Urteil liegt den Beschäftigten, dem Arbeitgeber und uns ver.di vor. Der Klage wurde stattgegeben, auch in dieser Sache konnten die Beschäftigten ihr Recht erkämpfen. 

Uppppsss. REWE schon wieder verloren. Geht es noch peinlicher? Bestimmt. Wir warten mal was denen als Nächstes einfällt.

Die Moral dieser Urteile ist: REWE hat keine Ahnung von Gesetzen und macht sich die Welt wie sie es gerade brauchen. Und wenn man sein Recht einfordert, geben sie nicht nach und verlieren nahezu jedes Verfahren an den Gerichten  

Uns fällt dazu nur ein: “Dumm ist der, der Dummes tut!“

Oder Herr Souque? Tolle Fachleute bezahlen sie da.

Eins ist aber klar: Ohne ver.di kommst du nicht zu deinem Recht!  Ver.di hat für die Kollegen die kompletten Kosten für die Gerichtsverfahren übernommen. Ver.di lohnt sich! Werde jetzt Mitglied und klicke auf dem Link.


Werde hier ver.di Mitglied

 


 

Montag, 20. Februar 2023

Ohne Streik - gibt´s nur Verluste


Die Tarifrunde im Handel hat mit unserer Tarifbefragung begonnen. Der Kampf um Wertschätzung und Respekt ist für uns von zentraler Bedeutung – und der beginnt beim Gehalt. Durch Inflation und Preissteigerungen haben die Beschäftigten viel Geld vom hart erarbeiteten Gehalt wieder verloren. Deshalb kämpfen wir um jeden Euro. 

Ohne Streikrecht – nur kollektives Betteln 

Die vergangenen Tarifrunden im Handel haben gezeigt, dass ohne Streikaktionen mit den Handelskonzernen kein akzeptables Ergebnis zu erreichen ist. Als legitimes Mittel steht uns das Streikrecht zu. Schon 1980 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass „Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik nicht mehr als kollektives Betteln“ sind. 


Streiks sind sehr wahrscheinlich 

Die Tarifverhandlungen in anderen Branchen haben gezeigt, dass die Konzerne nicht bereit sind, den Beschäftigten faire Entgelterhöhungen zuzugestehen. Beschäftigte mussten ihr Streikrecht in Anspruch nehmen, um in den Verhandlungen voranzukommen und Entgelterhöhungen durchzusetzen. 


Gut vorbereitet 

Deshalb bereiten wir uns schon jetzt auf Streikaktionen vor. Dazu wollen wir Euch auf der Rückseite einige wichtige Hinweise geben, was jede und jeder tun kann, damit wir erfolgreich streiken und faire Entgelterhöhungen durchsetzen können.


Wir müssen mehr werden

Für einen erfolgreichen Kampf um mehr Geld ist es entscheidend, dass sich möglichst viele Menschen in ihrer Gewerkschaft organisieren und bereit sind, sich zu engagieren. Sprecht also Eure Kolleginnen und Kollegen an, ob sie Mitglied in ver.di sind und gewinnt sie für die gute Sache. 


Wir müssen uns engagieren 

Seid aktiv in Eurer Tarifrunde, denn es geht um Euer Geld. Beteiligt Euch bei der Tarifbefragung. 

 -> Hier der Link zur Befragung: www.t1p.de/gh-2023 Beteiligt Euch bei Arbeitskampfabstimmungen. Seid aktiv bei den Streikaktionen dabei. Sprecht mit Euren Kolleginnen und Kollegen, dass sie sich auch engagieren. 


Streikgeld ist wichtig 

Um auch ausdauernd kämpfen zu können, müssen wir Streikaktionen über mehrere Tage oder Wochen durchführen können. Damit Ihr Euch die Streiks leisten könnt, bekommen unsere ver.di Mitglieder Streikgeld. Dies richtet sich auch nach Eurem ver.di Mitgliedsbeitrag. Deshalb macht es Sinn, Euren ver.di Mitgliedsbeitrag zu überprüfen, ob er noch 1% von Eurem Gehalt entspricht. Ihr könnt Euren Beitrag einfach und schnell über unsere digitale Plattform „Meine ver.di“ anpassen. 

Jetzt ver.di Mitglieder werben! Jetzt ver.di Mitglied werden! 

Wann, wenn nicht jetzt und wer, wenn nicht Du !






Montag, 30. Januar 2023

Im Jahr 2023 geht es um alles !

Tarifrunde für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel❗️


Welche Forderungen habt Ihr an die Arbeitgeber? Wir wollen von Euch wissen, wie Ihr Eure Arbeit erlebt und wie Ihr Euch Anerkennung und Wertschätzung für Eure geleistete Arbeit vorstellt. Nehmt hierfür an unserer Umfrage teil!


Am 14. März 2023 werden unsere Forderungen in der Großen Tarifkommission von ver.di für den Groß- und Außenhandel beraten und beschlossen. Die Ergebnisse der Umfrage bestimmen maßgeblich die Entscheidung der Tarifkommission!


Link zur Umfrage Schlagwörter anklicken 👇


#tarifrunde2023 #großhandel #außenhandel #tarifbefragung





Samstag, 31. Dezember 2022

Guten Rutsch ins Jahr 2023 !!!

Wir wünschen allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und versprechen jetzt schon dass es nächstes Jahr sehr heiß und spannend wird.

Entscheidungen werden fallen und die bevorstehende Tarifverhandlung steht auch an. 

Wir halten euch auf dem laufenden.

Eure

ver.di

Blogredaktion


Samstag, 26. November 2022

Die Lage wird immer Schlimmer !!

Aus besonderen Anlass möchten wir euch zu den vergangenen und aktuellen Fällen informieren. 

Im April 2022 stand dieses Jahr die Betriebsratswahl an, wir die Gewerkschaft ver.di zogen mit dieser Wahl ans Arbeitsgericht zur Wahlanfechtung. Nach Monaten und viel Schriftverkehr stellte sich heraus dass letzten endlich das Arbeitsgericht in Köln zuständig sei. Die Firma REWE kann es zwar ständig aus dubiosen Gründen in die Länge ziehen doch jetzt am 09.12.2022 urteilt das Arbeitsgericht Köln in diesem Fall.

Im Norden Bayerns am Standort in Buttenheim, kämpfen auch seit Monaten die Beschäftigten wegen nicht gezahlten Leistungen und Maßregelungen gegenüber Streikende. Der Arbeitgeber ist zu diesem Fälle nicht gesprächsbereit und zieht auch diese Verfahren nur in die Länge, es ist dann wohl eher die Taktik es in die Länge zu ziehen. Doch die Kollegen und Kolleginnen Verhalten sich kämpferisch und rücken nicht von ihrem Recht ab. Es sind nicht nur Zahlungen die verweigert werden, es sind Eingriffe in die Familien der Kollegen und Kolleginnen. Arbeitszeiten werden verändert, das komplette Familienleben wird über Bord geschmissen weil der Arbeitgeber sich nicht mehr anders zu helfen weiß. Lieber REWE Konzern, ist es nicht ein Leitsatz von euch: Beruf und Familie?

Im Süden Bayerns am Standort in Eitting läuft es keineswegs besser, vor ein paar Wochen kündigte der Arbeitgeber eine junge Frau die sich im Krankenstand befand. Nachdem sich die Frau bei unseren ver.di Betriebsräten meldete stellte sich heraus dass sie zwar Arbeitsunfähig war doch zugleich es sich hier um eine Schwangere junge Frau handelt. Erst nach der ausgesprochenen schriftlichen Kündigung zog der Arbeitgeber diese Kündigung dann doch wieder zurück. Den Vater der auch bei REWE arbeitete kündigte REWE zeitgleich. Die Gewerkschaft ver.di wünscht den jungen Familienglück alles Gute vor allem Gesundheit und sagt schämt euch REWE.

Lieferengpässe im Logistikbereich an beiden Standorten gibt es seit Wochen und Monaten, trotz keinerlei ausgetragenen Arbeitskämpfen. Wir sind der Meinung dass der wahre Grund die schlechte Personalpolitik ist und das ver.di gezielt in die Schuhe schieben möchte. Zwanghafte Überstunden, "freiwillige" Samstag und Sonntag Arbeit werden gefordert Tag für Tag und es ist keine Besserung in Sicht. Über den Werkvertrag an beiden Standorten haben wir schon berichtet, diese Kollegen und Kolleginnen sollten zur Entlastung führen, Fehlanzeige. Der Tarifvertrag genossenschaftlicher Großhandel  wird mit Füßen getreten. Ankündigungsfristen des Tarifvertrag wird mit einer tarifwidrigen Betriebsvereinbarung ausgehebelt, der Meinung ist zu mindestens der Arbeitgeber und die Mehrheit des Betriebsrates. Und die einzige Begründung beider Seiten ist, sie tun es weil der Tarifvertrag alt ist. Das ist doch lächerlich.

Wir könnten auch noch über Verweigerung von Verlängerung einer Wiedereingliederung und Abbruch von Wiedereingliederung berichten unsere Telefone stehen nicht mehr still. 

Ab jetzt kommen wichtige Wochen, Weihnachten steht vor der Tür. Gerichtstermine werden Urteile ausgesprochen. 

Die Blogredaktion wird euch darüber informieren.


Die Redaktion









 


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