Freitag, 19. Mai 2023

4.000 Streikende im Handel sind eine eindeutige Botschaft





Erfolgreicher bayernweiter Streikauftakt im Handel

4.000 Streikende im Handel sind eine eindeutige Botschaft

Nürnberg u.a., 17.05.2023. Nach dem enttäuschenden Auftakt der Tarifverhandlungen im bayerischen Handel hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Beschäftigte aus über 170 Betrieben am Mittwoch, den 17.05.2023 zum Streik aufgerufen. 4.000 Beschäftigte von Alliance Healthcare, Amazon, Bauhaus, Chefs Culinar, Dehner, Douglas, Edeka, Esprit, eurotrade Flughafen, Galeria Karstadt Kaufhof, Globus, H&M, Hoffmann, Hugendubel, Ikea, Kaufland, Lidl, Marktkauf, Massimo Dutti, MediaMarkt, Metro, netto, Norma, Rewe, Saturn, Selgros, Sport Scheck, Stahlgruber, Transgourmet, VMarkt und Zara folgten dem Streikaufruf. Allein 3.500 Streikende versammelten sich zu einer zentralen Streikkundgebung in Nürnberg.

„Bei Lebensmitteln, Energiekosten, Mieten oder Mobilitätskosten sind die Preise für die Beschäftigten explodiert. Auf der anderen Seite erleben wir steigende Umsätze und Extra-Gewinne bei den Konzernen und dies wird vielfach durch massive Preiserhöhungen erzielt. Dann aber Menschen mit Tarifangeboten abspeisen zu wollen, die weitere Reallohnverluste zur Folge haben, ist ein Skandal,“ rief Luise Klemens, ver.di Landesleiterin den Streikenden zu.

„Viele Beschäftigte im bayerischen Handel arbeiten mit Leidenschaft in ihrem Beruf. Sie versorgen die Menschen im Land mit Waren und sind das Rückgrat der Gesellschaft. Sie finden es aber unerträglich, dass sie nahezu kein frei verfügbares Einkommen
mehr haben und sie nach 45 Jahren Arbeit in ihrem Beruf von Altersarmut bedroht sind“, erklärt Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer im bayerischen Einzelhandel in der Streikversammlung.

Respekt zollte Thomas Gürlebeck, ver.di Verhandlungsführer im bayerischen Großhandel, den Streikenden für ihren Mut, heute ihr Streikrecht wahrzunehmen, vor allem den vielen Menschen, welche sich zum ersten Mal am Streik beteiligen.
„Der Ärger über das Angebot der Arbeitgeber und die Angst vor Altersarmut treibt die Menschen auf die Straße“, so Gürlebeck weiter.

Eindrucksvolle Berichte aus den Betrieben machten in der Streikkundgebung deutlich, dass sich viele Menschen in einer Existenzkrise befinden und dringend reale Entgelterhöhungen brauchen, die diesen Namen auch verdienen.

Durch die Streikaktionen kam es zu Einschränkungen im Service und in der Belieferung der genannten Unternehmen. Trotzdem zeigten viele Kundinnen und Kunden Verständnis für die Situation der Beschäftigten.

Seit April werden eigenständige Tarifverhandlungen in Bayern für die Beschäftigten im Einzel- und Versandhandel, im Groß- und Außenhandel, im Genossenschaftlichen Großhandel und bei Buchhandel und Verlage geführt. Die Angebote der Arbeitgeber-verbände bewegten sich zwischen 3 % und 4 % Entgelterhöhung in 2023. Zum Teil ergänzt wurden die Angebote um Inflationsausgleichsprämien weit unter 1.000 €. Für das zweite Jahr boten die Arbeitgeber Erhöhungen zwischen 2 % und 2,4 %. Alle Angebote hatten eine Laufzeit von 24 Monaten.

Hintergrundinformation:

ver.di fordert für die Beschäftigten im bayerischen Einzel- und Versandhandel:

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 € in der Stunde.
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat.
  • Erhöhung der unteren Beschäftigtengruppen und Löhne auf ein ren-tenfestes Mindesteinkommen von 13,50 € in der Stunde.
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen.
  • Die Tarifverträge des bayerischen Einzelhandels sollen wieder allge-meinverbindlich werden, damit Dumpingkonkurrenz und Vernich-tungswettbewerb wirksam bekämpft werden.


ver.di fordert für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Aussenhandel:

  • Tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte* um 13 %
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 €
  • Die Laufzeit der Tarifverträge muss 12 Monate betragen.
  • In einer gemeinsamen Initiative soll die Allgemeinverbindlichkeit der Entgelttarifverträge erreicht werden


Untermauert wurden diese Forderungen durch eine breite Beschäftigtenbefragung, an der sich knapp 6.000 Kolleginnen und Kollegen aus über 500 Einzelhandels-Be-trieben und knapp 4.000 Beschäftigte aus dem Groß- und Außenhandel beteiligten. Dort geben 76 % der Befragten aus dem Einzelhandel an, Probleme zu haben, mit ihrem derzeitigen Gehalt den Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Groß- und Außen-handel liegt der Anteil bei 73%. 87 % im Einzel- und 89% im Großhandel schätzen ein, dass ihre Rente aus dem derzeitigen Gehalt nicht vor Altersarmut schützt. 68 % unterstützen eine überproportionale Anhebung der unteren Einkommen und 84 % der Befragten fordern die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge.

Die Tarifverhandlungen im Großhandel werden am 23.05.2023, im Genossenschaft-lichen Großhandel werden am 30.05.2023, im Einzelhandel werden am 13.06.2023 und bei Buchhandel und Verlage am 27.06.2023 fortgesetzt.


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Ver.di Blog Team

Freitag, 12. Mai 2023

Unverschämtes Angebot der Arbeitgeber

Jetzt müssen wir streiken!

Am 11. Mai 2023 wurden die Tarifverhandlungen im genossenschaftlichen Großhandel nach über 18 Monaten wieder fortgeführt. Nachdem die Arbeitgeber seit 2 Jahren angemessene Entgelterhöhungen verweigern, machten sie heute ein Angebot, das man nur als unverschämt bezeichnen kann. Mit Gleichgültigkeit nahmen sie die Schilderung der dramatischen Situation der Beschäftigten zur Kenntnis. Allen voran die Arbeitgebervertreter von REWE und Penny zeigten, dass Ihnen die Probleme der Beschäftigten egal sind.

Unverschämtes Arbeitgeberangebot:
  • Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab November 2023 um 3,8%
  • Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab September 2024 um 2,4%
  • 800 € Inflationsausgleichsprämie (Azubi 50%, Teilzeitbeschäftigte anteilig) ab dem Abschlussmonat in 2023
  • 600 € Inflationsausgleichsprämie (Azubi 50%, Teilzeitbeschäftigte anteilig) ab Juni 2024
  • Die Prämie soll verrechenbar sein, wenn Arbeitgeber schon vorher bezahlt haben.
  • Für 2022 bieten sie von Mai bis Dezember 2022 nur 1,7% pro Monat
  • Laufzeit bis April 2025
Für die Beschäftigten bedeutet das:
  • Weiterer Reallohnverlust für alle Beschäftigten
  • Die Beschäftigten sollen mit Einmalzahlungen billig abgespeist werden
  • Die drohende Altersarmut wird weiter verschärft
  • Die Arbeitgeber ignorieren auf ganzer Linie die dramatische wirtschaftliche Situation der Beschäftigten
  • Keine Wertschätzung, kein Respekt und keine Anerkennung für die Beschäftigten
Unsere Antwort

Jetzt müssen wir streiken!





Kämpfen für mehr Geld in der Tasche

Um ein Angebot zu erhalten, das die Lebensrealität der Beschäftigten abbildet und vor allem, das den Beschäftigten Respekt entgegenbringt, müssen wir den Druck in den Betrieben erhöhen.

Gemeinsam und mit großer Entschlossenheit müssen wir jetzt mit Streiks den Arbeitgebern zeigen, was wir von dem Angebot halten. Mitmachen für unsere Forderung ist jetzt Pflicht:
  • tabellenwirksame Erhöhungen für 2023 der Entgelte um 13%
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 €
  • Weiterhin gilt die Forderung für das Jahr 2021 für die Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,5% plus 45 €
  • Laufzeit muss bis 30. April 2024 gehen
  • In einer gemeinsamen Initiative soll die Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrags erreicht werden.

Werden Sie Mitglied und organisieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen !

Klicken Sie hier und werde sofort Mitglied. 




Dienstag, 9. Mai 2023

Die Zeichen stehen auf Arbeitskampf !!!


Die Streikabfrage ist somit ausgewertet und es ist ein ganz klares Ergebnis. Leider mussten wir wieder feststellen dass Verfassungsfeindliche Methoden angewendet worden sind und dass nur bei einer Umfrage. Es ist der Standort in Eitting, Teamleiter, Abteilungsleiter stehen stundenlang vor den Toren und schüchtern ihre Beschäftigten ein, rauchen eine Kippe nach der anderen, dass sich die Kollegen es sich vielleicht nochmal überlegen um nicht an der Streikabfragen teilzunehmen. 

Liebe Firma REWE schämt euch. Ein Kommissionierer, Staplerfahrer wird abgemahnt weil er seine Pausenzeit um 2 Minuten überzieht, sogar Kündigungen werden ausgesprochen und Leute in der Führung stehen wie gesagt stundenlang in ihrer Arbeitszeit vor dem Firmengelände.


Umfrage bei REWE in Buttenheim 75 % 
der Kollegen*innen sind für Streik

Umfrage bei REWE in Eitting 85 % 
der Kollegen*innen sind für Streik

Umfrage bei PENNY in Eching 87 % 
der Kollegen*innen sind für Streik

Das ist ein Ergebnis was für eins ganz klares Verhältnis sorgt. Jetzt gilt es zusammenhalten und dem Arbeitgeber klar signalisieren, dass die Beschäftigten mehr Geld brauchen und es jetzt um ihre Existenz geht.

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Euer
Verdi Blog-Team

Donnerstag, 13. April 2023

Verfassungsfeindliche Tendenzen bei REWE! Gericht zwingt Arbeitgeber zur Zahlung!


Nun ist es also so weit: Spuckte die Personalleiterin Kol noch große Töne auf der Betriebsversammlung in Eitting, so endete sie und weitere Arbeitgebervertreter jetzt erneut als Bettvorleger bei Gericht. Worum geht es? Streikende haben die Corona-Prämie von 200 Euro nicht erhalten und klagten vor dem Arbeitsgericht in Bamberg. Mit Erfolg! Das Gericht stellte fest, dass die Streikenden ihre Corona-Prämie von 200 Euro nur deshalb nicht erhalten haben, weil sie gestreikt haben. Das Arbeitsgericht verdonnerte den Arbeitgeber, die 200 Euro Corona mit Zinsen an die Betroffenen zu zahlen. 

Heute erhielten erste Kollegen die Überweisung vom Arbeitgeber. Warum nicht gleich so? Wenn es alles nicht so traurig wäre, könnte man über diesen Affenzirkus ja lachen. Aber halten wir fest: Kollegen wurde die Corona-Prämie nicht gezahlt, weil sie von ihrem Grundrecht auf Streik Gebrauch gemacht haben. Mit anderen Worten: Sie wurden benachteiligt, weil sie das Grundrecht aus dem Grundgesetz (unsere Verfassung) mit Leben füllten und wurden dafür vom Arbeitgeber bestraft. Wer, wie der Arbeitgeber bei REWE und einigen Betriebsräten, immer wieder Leute einschüchtert, die ihr Grundrecht wahrnehmen, darf sich nicht darüber wundern, wenn man sie als Verfassungsfeinde einstuft. Es ist genau das: Ein Angriff auf die Verfassung! Hat die Personalleiterin Kol am 13.03.23 in Eitting noch angekündigt, man wolle eine Nichtzualssungsbeschwerde gegen das Bamberger Urteil einlegen, hat man jetzt doch für die ersten Kollegen die ein Urteil bekamen, die Corona-Prämie mit Zinsen bezahlt. Vielleicht ist der Arbeitgeber auch einfach nur mit der Zulassungsbeschwerde gescheitert? Oder aber die Vollstreckung dieses Titels hat gefruchtet. 

Wir wissen es bislang noch nicht. Was wir aber wissen ist, dass der Arbeitgeber lieber sämtliche Gerichte beschäftigt, als freiwillig Beschäftigten die ihnen zustehenden Leistungen zu zahlen. 

Was zählt ist, dass die ersten Kollegen ihre Prämie mit über den ver.di Rechtschutz bekommen haben. Andere Kollegen warten noch auf die Zahlung, da die Verfahren vor unterschiedlichen Kammern beim Arbeitsgericht behandelt werden und noch Urteile in Bamberg ausstehen. Wenn der Arbeitgeber auch nur einen Funken Anstand im Leib hätte, würde er allen Betroffenen die ausstehende Prämie sofort bezahlen, sich entschuldigen und die Gerichte nicht noch weiter mit dieser Sache beschäftigten. 

Wir sehen auch an diesem Beispiel: Studierte Juristen bei REWE brechen zugunsten des Arbeitgebers immer wieder das Recht, schüchtern Beschäftigte ein und bekommen eine Klatsche vor dem Gericht. 

Mit ver.di an deiner Seite bekommst auch du, was dir zusteht: RECHT! Offenbar hat die Gewerkschaft auch deutlich bessere Juristen als REWE! Aber auch für die Mehrheit der Betriebstäte ist das eine schallende Ohrfeige: Waren es doch sie, die mit einer Betriebsvereinbarung zum Thema Corona Prämie es erst möglich gemacht haben, dass einige Beschäftigte keine Corona Prämie bekamen. Wer einen gewissen Zeitraum nicht im Betrieb war (krank, streiken etc.) wurde einfach von der Bezahlung ausgenommen. Natürlich hatte niemand die Absicht, Streikende zu benachteiligten (Vorsicht: Ironie)! Es sind die Betriebsräte, die auf dem Schoß des Arbeitgebers sitzen, alles durchwinken, was der Arbeitgeber haben möchte und nun durch die erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahlen fürchten müssen, bald nicht mehr dem Betriebsrat anzugehören. Da kann man nur sagen: Weg mit Schaden! Weg mit undemokratischen und arbeitgeberfreundlichen Betriebsräten!  

Es lohnt sich also für sein Recht zu kämpfen und sich nicht dem modernen Sklaventum von REWE einfach unterzuordnen. 

Jetzt Mitglied in ver.di werden und auf der Gewinnerseite stehen!



Freitag, 7. April 2023

Gericht urteilt: Betriebsratswahl unwirksam!

 

Arbeitsgericht in Köln urteilt: Betriebsratswahl bei REWE Süd 2 unwirksam! Ver.di gewinnt erneut einen Prozess. Wie viele verlorene Prozesse braucht REWE eigentlich noch?

Nein, es war kein Schachzug der Gewerkschaft ver.di gegen den Arbeitgeber REWE oder den Betriebsrat. Nein, es war auch nicht die Möglichkeit, über die Anfechtung der Betriebsratswahl Druck in der Tarifrunde zu erzeugen. Die Entscheidung über die Anfechtung der Betriebsratswahl wurde getroffen, da demokratische Grundsätze einer Wahl bei REWE Süd 2 mit Füßen getreten wurden. Wahlurnen, die einfach spazieren getragen wurden ohne versiegelt zu sein, ausländische Beschäftigte wurden nicht ausreichend über die Wahl informiert und für einen erlesenen Kreis Beschäftigter wurden Busse zur Verfügung gestellt, damit diese abstimmen dürfen.

Der Arbeitgeber hat immer wieder probiert, über Fristverschiebungen beim Gericht das Urteil in die Länge zu ziehen. Offenbar wussten auch sie schon, was es für ein Urteil geben wird. Jedenfalls hat das Arbeitsgericht Köln entschieden, dass die Betriebsratswahl aus dem Jahr 2022 unwirksam war. Auf die Urteilsbegründung müssen wir noch warten, es steht aber jetzt bereits fest, dass der Wahlvorstand massive Fehler im Wahlablauf gemacht hat. Diese Fehler können wesentlich dazu beigetragen, dass es zu einer Verschiebung des Wahlergebnisses kam. Unter dem Strich kann man sagen: Die Wahl war höchst undemokratisch und muss wiederholt werden. Auch dieses Urteil, neben vielen weiteren Urteilen zeigt, dass nicht ver.di auf dem Holzweg ist, sondern die Mehrheit des Betriebsrats und der Arbeitgeber bei REWE Süd 2.


Klickt hier und werdet ver.di Mitglied

ver.di  Blog Team


Donnerstag, 23. März 2023

30.000 Besucher und Klicks !

 

 

Unglaubliches Feedback wir bedanken uns schon bei 30.000 Klicks und die nächsten Blog Berichte stehen auch schon in der Pipline.

Bleibt aufrecht


ver.di 

Blog Team

Donnerstag, 16. März 2023

Wir fordern unseren Anteil !

 
 Tarifrunde im bayerischen 

genossenschaftlichen Großhandel


Wir sind es Wert!

Am 14.03.2023 haben in München die Mitglieder der bayerischen ver.di Tarifkommission für den bayerischen genossenschaftlichen Großhandel ihre Tarifforderung für das Jahr 2023 beschlossen. Wir fordern:

  • Tabellenwirksame Erhöhung für 2023 der Entgelte um 13%
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 250 €
  • Weiterhin gilt die Forderung für das Jahr 2021 für die Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,5% plus 45 €
  • Laufzeit muss bis 30. April 2024 sein
  • In einer gemeinsamen Initiative soll die Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrags erreicht werden





Gegen steigende Kosten wirken nur Tariferhöhungen

Die Arbeitgeber im bayerischen genossenschaftlichen Großhandel verweigern den Beschäftigten seit 2021 einen Tarifabschluss. Stattdessen nehmen sie bis heute Reallohnverluste in Kauf und bereichern sich auf Kosten der Beschäftigten. Dabei ist die aktuelle Inflationsrate von ca. 8,7% nur die halbe Wahrheit. So sind zum Beispiel Lebensmittel, Heizkosten und Kosten für Benzin und Diesel im hohen zweistelligen Bereich gestiegen. Um die enormen Belastungen wirksam für die Beschäftigten ausgleichen zu können, sind tabellenwirksame Tariferhöhungen von zentraler Bedeutung.


Jeder Euro zählt! Heute, morgen und in der Rente

Nur wenn es nachhaltige tarifliche Entgelterhöhungen gibt, kann man der wachsenden und drohenden Altersarmut den Kampf ansagen. Jeder Euro der in nachhaltige Tariferhöhungen fließt, ist für unser Rentensystem wichtig. Die Entgelterhöhungen, die wir jetzt erreichen, sind ein wichtiger Schritt, um in der Rente ein menschenwürdiges Leben zu haben.


Wir wollten wissen was Ihnen wichtig ist...

Nur 9% der Beschäftigten sagen, dass ihr Einkommen ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Von den Befragten sagen 89%, dass ihre jetziges Einkommen sie nicht vor Altersarmut in der Rente schützen wird. Dass die Bezahlung im Vergleich zur Arbeitsleistung nicht angemessen ist sagen 78% der Beschäftigten.


Mein Gehalt reicht nicht aus, um einen Lebensunterhalt ausreichend zu decken (inkl. sporadischer Anschaffungen, wie z.B. Kühlschrank, Waschmaschine)


Mit meinem derzeitigen Gehalt kann ich nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen (z.B. Kinobesuche, Freizeitaktivitäten mit Familie/Freunde, Kultur).




Ausgaben für mich oder meine Familie, wie z.B. Urlaub, ein Sportgerät, Geschenke kann ich mir mit meinem Gehalt kaum leisten.

Trifft voll und ganz zu

Trifft eher zu

Teils teils

Trifft eher nicht zu

Trifft überhaupt nicht zu

keine Antwort

Vielen Dank für die Unterstützung bei der Befragungsaktion.

Und jetzt sind Sie dran! Jetzt Mitglied werden und sollte es zu Aktionen kommen, dabei sein. 

Gemeinsam mehr erreichen!












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