Donnerstag, 13. April 2023

Verfassungsfeindliche Tendenzen bei REWE! Gericht zwingt Arbeitgeber zur Zahlung!


Nun ist es also so weit: Spuckte die Personalleiterin Kol noch große Töne auf der Betriebsversammlung in Eitting, so endete sie und weitere Arbeitgebervertreter jetzt erneut als Bettvorleger bei Gericht. Worum geht es? Streikende haben die Corona-Prämie von 200 Euro nicht erhalten und klagten vor dem Arbeitsgericht in Bamberg. Mit Erfolg! Das Gericht stellte fest, dass die Streikenden ihre Corona-Prämie von 200 Euro nur deshalb nicht erhalten haben, weil sie gestreikt haben. Das Arbeitsgericht verdonnerte den Arbeitgeber, die 200 Euro Corona mit Zinsen an die Betroffenen zu zahlen. 

Heute erhielten erste Kollegen die Überweisung vom Arbeitgeber. Warum nicht gleich so? Wenn es alles nicht so traurig wäre, könnte man über diesen Affenzirkus ja lachen. Aber halten wir fest: Kollegen wurde die Corona-Prämie nicht gezahlt, weil sie von ihrem Grundrecht auf Streik Gebrauch gemacht haben. Mit anderen Worten: Sie wurden benachteiligt, weil sie das Grundrecht aus dem Grundgesetz (unsere Verfassung) mit Leben füllten und wurden dafür vom Arbeitgeber bestraft. Wer, wie der Arbeitgeber bei REWE und einigen Betriebsräten, immer wieder Leute einschüchtert, die ihr Grundrecht wahrnehmen, darf sich nicht darüber wundern, wenn man sie als Verfassungsfeinde einstuft. Es ist genau das: Ein Angriff auf die Verfassung! Hat die Personalleiterin Kol am 13.03.23 in Eitting noch angekündigt, man wolle eine Nichtzualssungsbeschwerde gegen das Bamberger Urteil einlegen, hat man jetzt doch für die ersten Kollegen die ein Urteil bekamen, die Corona-Prämie mit Zinsen bezahlt. Vielleicht ist der Arbeitgeber auch einfach nur mit der Zulassungsbeschwerde gescheitert? Oder aber die Vollstreckung dieses Titels hat gefruchtet. 

Wir wissen es bislang noch nicht. Was wir aber wissen ist, dass der Arbeitgeber lieber sämtliche Gerichte beschäftigt, als freiwillig Beschäftigten die ihnen zustehenden Leistungen zu zahlen. 

Was zählt ist, dass die ersten Kollegen ihre Prämie mit über den ver.di Rechtschutz bekommen haben. Andere Kollegen warten noch auf die Zahlung, da die Verfahren vor unterschiedlichen Kammern beim Arbeitsgericht behandelt werden und noch Urteile in Bamberg ausstehen. Wenn der Arbeitgeber auch nur einen Funken Anstand im Leib hätte, würde er allen Betroffenen die ausstehende Prämie sofort bezahlen, sich entschuldigen und die Gerichte nicht noch weiter mit dieser Sache beschäftigten. 

Wir sehen auch an diesem Beispiel: Studierte Juristen bei REWE brechen zugunsten des Arbeitgebers immer wieder das Recht, schüchtern Beschäftigte ein und bekommen eine Klatsche vor dem Gericht. 

Mit ver.di an deiner Seite bekommst auch du, was dir zusteht: RECHT! Offenbar hat die Gewerkschaft auch deutlich bessere Juristen als REWE! Aber auch für die Mehrheit der Betriebstäte ist das eine schallende Ohrfeige: Waren es doch sie, die mit einer Betriebsvereinbarung zum Thema Corona Prämie es erst möglich gemacht haben, dass einige Beschäftigte keine Corona Prämie bekamen. Wer einen gewissen Zeitraum nicht im Betrieb war (krank, streiken etc.) wurde einfach von der Bezahlung ausgenommen. Natürlich hatte niemand die Absicht, Streikende zu benachteiligten (Vorsicht: Ironie)! Es sind die Betriebsräte, die auf dem Schoß des Arbeitgebers sitzen, alles durchwinken, was der Arbeitgeber haben möchte und nun durch die erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahlen fürchten müssen, bald nicht mehr dem Betriebsrat anzugehören. Da kann man nur sagen: Weg mit Schaden! Weg mit undemokratischen und arbeitgeberfreundlichen Betriebsräten!  

Es lohnt sich also für sein Recht zu kämpfen und sich nicht dem modernen Sklaventum von REWE einfach unterzuordnen. 

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Freitag, 7. April 2023

Gericht urteilt: Betriebsratswahl unwirksam!

 

Arbeitsgericht in Köln urteilt: Betriebsratswahl bei REWE Süd 2 unwirksam! Ver.di gewinnt erneut einen Prozess. Wie viele verlorene Prozesse braucht REWE eigentlich noch?

Nein, es war kein Schachzug der Gewerkschaft ver.di gegen den Arbeitgeber REWE oder den Betriebsrat. Nein, es war auch nicht die Möglichkeit, über die Anfechtung der Betriebsratswahl Druck in der Tarifrunde zu erzeugen. Die Entscheidung über die Anfechtung der Betriebsratswahl wurde getroffen, da demokratische Grundsätze einer Wahl bei REWE Süd 2 mit Füßen getreten wurden. Wahlurnen, die einfach spazieren getragen wurden ohne versiegelt zu sein, ausländische Beschäftigte wurden nicht ausreichend über die Wahl informiert und für einen erlesenen Kreis Beschäftigter wurden Busse zur Verfügung gestellt, damit diese abstimmen dürfen.

Der Arbeitgeber hat immer wieder probiert, über Fristverschiebungen beim Gericht das Urteil in die Länge zu ziehen. Offenbar wussten auch sie schon, was es für ein Urteil geben wird. Jedenfalls hat das Arbeitsgericht Köln entschieden, dass die Betriebsratswahl aus dem Jahr 2022 unwirksam war. Auf die Urteilsbegründung müssen wir noch warten, es steht aber jetzt bereits fest, dass der Wahlvorstand massive Fehler im Wahlablauf gemacht hat. Diese Fehler können wesentlich dazu beigetragen, dass es zu einer Verschiebung des Wahlergebnisses kam. Unter dem Strich kann man sagen: Die Wahl war höchst undemokratisch und muss wiederholt werden. Auch dieses Urteil, neben vielen weiteren Urteilen zeigt, dass nicht ver.di auf dem Holzweg ist, sondern die Mehrheit des Betriebsrats und der Arbeitgeber bei REWE Süd 2.


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ver.di  Blog Team


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