Donnerstag, 23. Februar 2023

Dumm ist der, der Dummes tut! Ist das ihr ernst Herr Souque?

REWE VERLIERT MAL WIEDER VOR DEM ARBEITSGERICHT!

Wie lange schaut der Vorstand noch zu?


Im letzten Jahr im Februar beschloss REWE einen Corona Bonus der im März 2022 ausgezahlt werden soll. REWE nutzte diesen Bonus um viele Gewerkschaftsmitglieder zu bestrafen und verweigerte diese Zahlung vielen Beschäftigten in Buttenheim. 

Am Rande sei erwähnt, dass gegen den Willen der ver.di Betriebsräte, der Betriebsrat mit REWE zusammen eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat.  Jetzt hatte es REWE Schwarz auf weiß:“ Wir dürfen den Corona Bonus als Bestrafung gegen Gewerkschafter einsetzen!“


Alles gut für die REWE Bosse? Mit Nichten. Es kam wie es immer kommen muss, wenn Menschen bei REWE die keine Ahnung haben, meinen sie sind im Recht.

Zusammen mit  ver.di haben die Betroffenen beim Arbeitsgericht in Bamberg REWE wegen ungerechtfertigter Benachteiligung verklagt. 

Das Arbeitsgericht kam zu einem Urteil. 

REWE muss die Corona Prämie einschließlich Zinsen für alle die geklagt haben bezahlen. Man darf Gewerkschafter die streiken nicht schlechter stellen. REWE ist nun verpflichtet diesen fehlenden Corona Bonus den Kollegen auszubezahlen, wobei der Arbeitgeber auch in diesem Fall die Niederlage nicht eingestehen will und hier in Revision gehen wollte, die aber der Richter nicht zuließ.

Wenn wir REWE Vorstand wären, würden wir mal die Besetzungen in den Personalabteilungen überprüfen.

Schon peinlich für REWE! Wir sind mal gespannt was der Vorstand am 30.4.2023 zusagen hat.  


In dem nächsten Fall wurden Kollegen ohne Zustimmung des Betriebsrates in eine neue Tätigkeit versetzt. Die Kollegen befanden sich in der Tätigkeit des Staplerfahrers. Ohne ersichtlichen Grund hat der Arbeitgeber eine Lohnkürzung vorgenommen und die Betroffenen wurden in die Kommissionierung versetzt. Dieses Vorgehen diente nur einem Zweck die Kollegen vom Streik abzuhalten.

Gegen diese Maßnahme zogen die Betroffenen vor das Arbeitsgericht in Bamberg. Aufgrund von keinerlei Rückendeckung der Mehrheit des Betriebsrates blieb den Kollegen keine andere Möglichkeit. Nur die ver.di Betriebsräte haben für die Kollegen gekämpft.  Das schriftliche Urteil liegt den Beschäftigten, dem Arbeitgeber und uns ver.di vor. Der Klage wurde stattgegeben, auch in dieser Sache konnten die Beschäftigten ihr Recht erkämpfen. 

Uppppsss. REWE schon wieder verloren. Geht es noch peinlicher? Bestimmt. Wir warten mal was denen als Nächstes einfällt.

Die Moral dieser Urteile ist: REWE hat keine Ahnung von Gesetzen und macht sich die Welt wie sie es gerade brauchen. Und wenn man sein Recht einfordert, geben sie nicht nach und verlieren nahezu jedes Verfahren an den Gerichten  

Uns fällt dazu nur ein: “Dumm ist der, der Dummes tut!“

Oder Herr Souque? Tolle Fachleute bezahlen sie da.

Eins ist aber klar: Ohne ver.di kommst du nicht zu deinem Recht!  Ver.di hat für die Kollegen die kompletten Kosten für die Gerichtsverfahren übernommen. Ver.di lohnt sich! Werde jetzt Mitglied und klicke auf dem Link.


Werde hier ver.di Mitglied

 


 

Montag, 20. Februar 2023

Ohne Streik - gibt´s nur Verluste


Die Tarifrunde im Handel hat mit unserer Tarifbefragung begonnen. Der Kampf um Wertschätzung und Respekt ist für uns von zentraler Bedeutung – und der beginnt beim Gehalt. Durch Inflation und Preissteigerungen haben die Beschäftigten viel Geld vom hart erarbeiteten Gehalt wieder verloren. Deshalb kämpfen wir um jeden Euro. 

Ohne Streikrecht – nur kollektives Betteln 

Die vergangenen Tarifrunden im Handel haben gezeigt, dass ohne Streikaktionen mit den Handelskonzernen kein akzeptables Ergebnis zu erreichen ist. Als legitimes Mittel steht uns das Streikrecht zu. Schon 1980 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass „Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik nicht mehr als kollektives Betteln“ sind. 


Streiks sind sehr wahrscheinlich 

Die Tarifverhandlungen in anderen Branchen haben gezeigt, dass die Konzerne nicht bereit sind, den Beschäftigten faire Entgelterhöhungen zuzugestehen. Beschäftigte mussten ihr Streikrecht in Anspruch nehmen, um in den Verhandlungen voranzukommen und Entgelterhöhungen durchzusetzen. 


Gut vorbereitet 

Deshalb bereiten wir uns schon jetzt auf Streikaktionen vor. Dazu wollen wir Euch auf der Rückseite einige wichtige Hinweise geben, was jede und jeder tun kann, damit wir erfolgreich streiken und faire Entgelterhöhungen durchsetzen können.


Wir müssen mehr werden

Für einen erfolgreichen Kampf um mehr Geld ist es entscheidend, dass sich möglichst viele Menschen in ihrer Gewerkschaft organisieren und bereit sind, sich zu engagieren. Sprecht also Eure Kolleginnen und Kollegen an, ob sie Mitglied in ver.di sind und gewinnt sie für die gute Sache. 


Wir müssen uns engagieren 

Seid aktiv in Eurer Tarifrunde, denn es geht um Euer Geld. Beteiligt Euch bei der Tarifbefragung. 

 -> Hier der Link zur Befragung: www.t1p.de/gh-2023 Beteiligt Euch bei Arbeitskampfabstimmungen. Seid aktiv bei den Streikaktionen dabei. Sprecht mit Euren Kolleginnen und Kollegen, dass sie sich auch engagieren. 


Streikgeld ist wichtig 

Um auch ausdauernd kämpfen zu können, müssen wir Streikaktionen über mehrere Tage oder Wochen durchführen können. Damit Ihr Euch die Streiks leisten könnt, bekommen unsere ver.di Mitglieder Streikgeld. Dies richtet sich auch nach Eurem ver.di Mitgliedsbeitrag. Deshalb macht es Sinn, Euren ver.di Mitgliedsbeitrag zu überprüfen, ob er noch 1% von Eurem Gehalt entspricht. Ihr könnt Euren Beitrag einfach und schnell über unsere digitale Plattform „Meine ver.di“ anpassen. 

Jetzt ver.di Mitglieder werben! Jetzt ver.di Mitglied werden! 

Wann, wenn nicht jetzt und wer, wenn nicht Du !






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