Im November fanden wieder auf Anraten der Gewerkschaft ver.di erneut Betriebsversammlungen an den Lagerstandorten in Eitting und Buttenheim statt. Erwähnenswert, dass leider der PENNY Standort in Eching in der Planung keinerlei Bestandteil hatte. Auch an den REWE Digital Läger Nürnberg, Feldkirchen und Bergkirchen finden hier keine Betriebsversammlungen statt. Zu mal der Betriebsrat generell keine Notwendigkeit sah, obwohl das im Betriebsverfassungsgesetz verankert und verpflichtend sei. Erst durch Mitteilen seitens der Gewerkschaft an den Betriebsratsvorsitzenden, dass es sich hier um eine grobe Pflichtverletzung handel wurden diese besagten Betriebsversammlungen ordnungsgemäß durchgeführt.
Wir starteten mit der Betriebsversammlung am 11.11.2025 in Eitting durch unsere ver.di Betriebsräte wurden auch alle Anwesenden Kollegen persönlich mit einer Einladung am Tag zuvor eingeladen. Die Versammlung wurde super angenommen, so dass weitere Stühle aufgestellt werden mussten und alle hörten interessiert zu und stellten am Ende auch gute Fragen. Der Vortrag seitens der Gewerkschaft ver.di bezog sich Inhaltlich auf das wichtige Thema "Gute und gesunde Arbeit im Handel" und die andauernde Belastung unserer Kollegen im Lager die Tag für Tag an ihren Grenzen gehen müssen.
Der zweite Teil begann dann am 13.11.2025 in Buttenheim und wiederspiegelte ebenso eine tolle Beteiligung in der Versammlung. Hier kamen auch gute Fragen vorallem in Richtung der Geschäftsführung auf. Ein Wichtiger Punkt, wir informierten euch schon hier auf dieser Plattform am 26.09.2025 (Klick hier) über eine Sache die lautet: "Geplante Samstag Arbeit im Krankheitsfall". Hier waren es wieder die ver.di Betriebsräte die zu erst den Betriebsrat informierten und dann die Geschäftsleitung. Der Betriebsrat in der Mehrheit brachte jedoch hier keinerlei Unterstützung und verwies nur auf dem Recht jedes einzelnen dies gegenüber den Arbeitgeber geltend zu machen und dann selbstständig es vor Gericht einzuklagen. Der Arbeitgeber positionierte sich gegenüber den kritischen ver.di Kollegen mit der Aussage: Sie würden dies prüfen. Natürlich machten sich die Kollegen auf den Weg zum Arbeitsgericht. In der Betriebsversammmlung äußerte sich die Geschäftsführung auf Anfrage eines Kollegen. Wieso ein Kollege eine Krankheitsmeldung beim Arbeitgeber abgeben müsse, jedoch er nicht für diese "geplante Tätigkeit" vergütet wird? Die Prüfung wäre nun abgeschlossen und alle Kollegen bekommen dies jetzt bezahlt und vergütet und die rückwirkenden Fälle werden gut geschrieben. Ein toller Erfolg. Wir fragen uns nur, in wieviel Fällen wurden hier wissentlich in der Vergangenheit die Lohnfortzahlung nicht durchgeführt?
Hier war wieder der Mut vereinzelnter Kollegen notwendig und vor allem ver.di Betriebsräte die sich die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgebern zu trauen und durchziehen und wenn nötig bis ans Landesarbeitsgericht nach Nürnberg gehen müssen um ein Urteil zu erlangen.
Bei Rückfragen wendet euch bitte an den ver.di Betriebsräten, denn im Vorfeld wollte hier durch Betriebsrat und Arbeitgeber niemand Unterstützung leisten.
An einer anderen Sachen sind unsere ver.di Betriebsräte erneut dran. Hierzu kommen weitere Informationen, wenn wir mehr darüber berichten können.
Im Jahr 2026 stehen Betriebsratswahlen turnusmäßig an, hier ist zu beachten es geht um weitere 4 Jahre die ihr euren Betrieb in die richtige Richtung bringen könnt.
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