Fahrzeit beim Arztbesuch wird anerkannt!
Laut § 9 Ziffer 1 des ver.di-Manteltarifvertrags für den genossenschaftlichen Großhandel in Bayern ist die tatsächlich erforderliche Zeit zur Erledigung eines Arztbesuchs gutzuschreiben, sofern dieser während der Arbeitszeit notwendig ist.
Auf Anraten und durch den Einsatz unserer ver.di-Betriebsratskollegen wurde nun klargestellt: Nicht nur der eigentliche Arztbesuch, sondern auch die erforderliche Fahrzeit wird anerkannt!
Ein wichtiger Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen!
Doch während sich unsere ver.di-Betriebsräte aktiv für die Rechte der Beschäftigten einsetzten, schwieg das übrige Betriebsratsgremium.
Für uns steht fest: Arbeitnehmerrechte müssen nicht nur bekannt sein, sondern auch konsequent eingefordert werden!
Ver.di-Betriebsräte – Sie reden nicht nur, sie handeln!

Bis wie weit darf man zu arzt fahre. Wie lange is erlaubt?
AntwortenLöschenHallo einfach an den Verdi Betriebsräte wenden. Viel Erfolg
AntwortenLöschenEine sehr schöne Information , danke euch!!!
AntwortenLöschenBin gespannt, ob jetzt alle Mitarbeiter die Fahrzeit automatisch gutgeschrieben bekommen oder ob jeder Einzelne erst darum kämpfen muss. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein!
AntwortenLöschenWarum muss man eigentlich immer erst Druck machen, damit geltendes Tarifrecht eingehalten wird? Das sollte doch von Anfang an selbstverständlich sein!
AntwortenLöschenJetzt wäre es nur fair, wenn der Arbeitgeber die Fahrzeiten bei allen betroffenen Mitarbeitern von sich aus korrekt gutschreibt.
AntwortenLöschenEin wichtiger Erfolg! Aber warum braucht es erst den Einsatz des Betriebsrats, damit geltendes Tarifrecht umgesetzt wird? Ich hoffe, dass jetzt alle Mitarbeiter die ihnen zustehende Fahrzeit korrekt gutgeschrieben bekommen – ohne weitere Diskussionen.
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